Spezialunterricht
Sinn und Zweck des Spezialunterrichts
Der Spezialunterricht dient dazu, bei Schülerinnen und Schülern
• Lern-, Leistungs- oder Verhaltensprobleme, bzw. Lernstörungen,
• Störungen oder Beeinträchtigungen der sprachlichen Möglichkeiten und der Kommunikationsfähigkeit,
• Beeinträchtigung in Bewegung und Körperwahrnehmung
durch Prävention zu verhindern, zu vermindern, frühzeitig zu erkennen und beim Auftreten der beschriebenen Störungen Schülerinnen und Schülern die nötige Förderung zukommen zu lassen.
Zudem gilt es, betroffene Eltern und beteiligte Lehrkräfte in beratendem Sinne in ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag zu unterstützen.
Kurzinterventionen
Unter Kurzinterventionen versteht man die Arbeit der Speziallehrkräfte als
• kurzfristige Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Schul-, Lern- oder Verhaltensproblemen sowie von Lehrkräften in schwierigen Situationen.
• Besuch von oder Mitwirkung in Unterrichtssequenzen zur Beobachtung und Beurteilung von Schülerinnen und Schülern im Hinblick auf deren weitere Förderung.
Kurzinterventionen sind einmalig pro Schülerin oder Schüler und Situation. Sie erfolgen während maximal zwölf Wochen, z.B. als Klassenbesuche mit Rückmeldungen, Teamteaching oder Übernahme von einzelnen Unterrichtssequenzen, Beobachtung und/oder Arbeit in Kleingruppen, evtl. auch mit einzelnen Schülerinnen und Schülern insbesondere zur fachspezifischen Beurteilung. Im Anschluss an eine Kurzintervention kann eine ordentliche Zuweisung zum Spezialunterricht erfolgen.
Integrative Förderung
In der integrativen Förderung werden Schüler und Schülerinnen mit Lern- und Leistungsschwierigkeiten, mit Teilleistungsschwächen (Legasthenie und Dyskalkulie) sowie Verhaltensauffälligkeiten geschult. Die Förderung baut auf den Stärken von Kindern und Jugendlichen auf. Sie ist auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten und unterstützt sie in ihrer schulischen und sozialen Entwicklung.
Unsere Speziallehrpersonen der integrativen Förderung arbeiten vorwiegend mit Schülern und Schülerinnen, welche speziell in der Mathematik und im Deutsch Unterstützung benötigen und üben mit Schülern Lernstrategien und Konzentration. Sie arbeiteten eng mit den Klassenlehrpersonen zusammen. Gemeinsam erstellen sie die Förderdiagnostik für das Kind und setzen entsprechende Lernziele.
Logopädie
Logopädie befasst sich mit Sprachentwicklung und Kommunikation. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler mit Störungen oder Auffälligkeiten in der mündlichen und schriftlichen Sprache, des Sprechens, des Sprechablaufs und der Stimme. Eine Spracherwerbsstörung führt in der Regel zu Schwierigkeiten im Lern-, Leistungs- und Sozialbereich.
Sie hat Auswirkungen insbesondere auf die schulischen Fachbereiche, bei denen Sprache und Sprachverstehen von Bedeutung sind. Beratung von Bezugspersonen ist wichtiger Bestandteil der Logopädie.
Psychomotorik
Über die positive Bewegungserfahrung wird das Selbstwertgefühl des Kindes gestärkt. Es entdeckt seine Ressourcen und hat so den Mut, Neues auszuprobieren und auch an seinen Schwächen zu arbeiten. Im Spiel, in der Musik, beim Malen oder Zeichnen hat das Kind die Möglichkeit, seine Gefühle und Konflikte auszudrücken und zu verarbeiten. Das Ziel der Psychomotorik-Therapie ist, dass das Kind seine Wahrnehmungs-, Handlungs- und Kontaktfähigkeit seinen Möglichkeiten entsprechend erweitern kann. Mit seinen Schwierigkeiten soll es einen angemessenen Umgang finden können.
- Feinmotorik: Unter Feinmotorik verstehen wir die Fähigkeit zu kleinräumigen, gezielten und besonders abgestimmten Bewegungen für die uns Kopf, Gesicht, Mund und vor allem die Hände zur Verfügung stehen.
- Grobmotorik: Treppensteigen, Klettern, Fahrradfahren sind Beispiele für grossräumige Bewegungen. Für diese Fertigkeiten benötigen wir eine gut entwickelte Grobmotorik.
- Grafomotorik: Schreibvorgang, Schreiben ist eine anspruchsvolle Tätigkeit; es braucht feinmotorische Fähigkeiten, Erkennen von Formen, Raumorientierung.
Rhythmik
In der Rhythmik werden Elemente von Musik und Bewegung miteinander verbunden. Ryhthmik fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Kreativität, differenziert die Wahrnehmung, vertieft die Körpererfahrung und erweitert die Kommunikationsfähigkeit des Menschen. Dies geschieht über die Schulung der Sinneswahrnehmung, der motorischen und musikalischen Fertigkeiten, sowie über die Förderung der sozialen Fähigkeiten. Durch die aktive und gestaltende Auseinandersetzung mit sich und der Umwelt, wird das Selbstvertrauen gestärkt. Die Freude an der Bewegung, der Musik, am Entdecken und an der Eigeninitiative wird geweckt, gefördert.
Begabtenförderung
Wird von der Erziehungsberatungsstelle bei einem Schüler, einer Schülerin eine intellektuell ausserordentliche Begabung festgestellt, kann das Kind einen Begabtenförderungskurs besuchen.
Wir arbeiten nach dem 4-Stufen-Modell, wobei je nach Auffälligkeit direkt auf einer Stufe eingestiegen wird:
Stufe 1 - Förderung in der Klasse: Die Klassenlehrperson erkennt Lernschwierigkeiten, Lernstörungen oder Auffälligkeiten. Sie fängt die Lernschwierigkeiten des Schülers / der Schülerin mit individualisierendem Unterricht im Rahmen des Normalprogramms auf. Die Basisfunktionen (insbesondere der lernauffälligen Kinder) werden gezielt gefördert. Diese Förderung beginnt bereits auf der Kindergartenstufe.
Stufe 2 – Mithilfe der Eltern: Die Lehrperson nimmt mit den Eltern Kontakt auf und bespricht deren Unterstützungsmöglichkeiten, mit dem Ziel, die vorhandenen Ressourcen der Kinder zu aktivieren und zu fördern.
Sufe 3 – Beizug von Lehrkräften für den Spezialunterricht: Für fachspezifische Beurteilungen und Beratungen werden Lehrpersonen für Spezialunterricht beigezogen. Die Klassenlehrperson setzt zusammen mit der Lehrperson für Spezialunterricht individuelle Ziele für eine Kurzintervention mit dem Kind. Die Eltern werden über diese Massnahme und die gesetzten Ziele mündlich oder schriftlich informiert.
Stufe 4 – Anmeldung zur Abklärung durch die Erziehungsberatungsstelle oder den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst: Sollten trotz intensiven Bemühungen auf den Stufen 1 bis 3 die Lernschwierigkeiten oder Verhaltensauffälligkeiten des Kindes andauern, erfolgt mit vorgängiger Zustimmung der Eltern eine Anmeldung zur Abklärung und Beurteilung bei der Erziehungsberatungsstelle Interlaken, allenfalls beim Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst. Der Anmeldung sind Beobachtungen, bereits getroffene Massnahmen und gemachte Erfahrungen während den vorangegangenen Stufen in Berichtsform beizulegen. Die Eltern geben für die Abklärung ihr Einverständnis auf dem Bericht der Schule.