Das Wichtigste in Kürze
Absenzen: Absenzen bezeichnen das Fernbleiben vom Unterricht.
o Entschuldigte
Absenzen: Bei Unfall, Krankheit, etc. Die Schüler und Schülerinnen sind vor dem
Unterrichtsbeginn abzumelden.
Die Lehrerschaft und Schulleitung kann ein Arztzeugnis einfordern.
o Unentschuldigte Absenzen: Unbegründetes Fernbleiben von der Schule oder Gründe, die nicht entschuldigt werden können sind im Zeugnis vermerkt.
o Freie Halbtage (siehe freie Halbtage)
AdS = Angebot der Schule: Wahlfächer, die von der Schule angeboten werden. Voraussetzung für die Zulassung und den Besuch eines fakultativen Faches ist die Bereitschaft zu einer aktiven und regelmässigen Teilnahme am Unterricht. Über Austritte entscheidet die Schulleitung.
Ärztliche Untersuchung: Sie wird als Reihenuntersuchung im Kindergarten, in der 4. und der 8. Klasse vom Schularzt durchgeführt.
Arzttermine: Arzt-, Zahnarzttermine, etc. sind auf die schulfreien Nachmittage zu legen.
Autofahrten: Personentransporte von Eltern für die Schule ermöglichen uns den Besuch manch eines Anlasses, der ohne diese Elternmithilfe nicht möglich wäre. Die Versicherung der Fahrzeuge ist Sache der Besitzer.
Begabtenförderung: Hochbegabte Schüler und Schülerinnen haben ein Anrecht auf spezielle Förderung. Abklärung und Antrag erfolgen durch die Erziehungsberatung Interlaken.
Beschwerden: Bei Beschwerden bringt das direktes Gespräch mit der betroffenen Lehrkraft Klärung. Vorgehen bei Problemen: Gespräch mit der Lehrkraft, falls keine Lösung erzielt werden konnte, Gespräch mit der Schulleitung.
Beurteilung: Alle Lehrpersonen der Schule hbs arbeiten mit dem verbindlichen Beurteilungskonzept unserer Schule. Die gesetzlichen Grundlage bildet die "Direktionsverordnung über die Beurteilung und Schullaufbahnentscheide in der Volksschule" (DVBS).
Beurteilungsmosaik: Die Noten im Beurteilungsbericht sind ein Expertenurteil der Lehrpersonen und setzen sich nicht aus dem arithmetischen Durchschnitt der Lernzielkontrollen,
sondern aus Elementen des Beurteilungsmosaiks zusammen. Die Gewichtung der Elemente in den einzelnen Fächern wird innerhalb des Kollegiums vereinheitlicht.
Elemente des Beurteilungsmosaiks:
- Lernkontrollen
- Beurteilung von Produkten
- Qualität
- Quantität
- prozessbegleitende Fortschritte
- individuelle Fortschritte
- zusätzliche Informationen
Bildungsrecht: Das Volksschulgesetz (VSG) ist die gesetzliche Grundlage für die obligatorische Schulzeit.
Computer: Computer in der Schule helfen unseren Schülern den Umgang mit neuen Medien zu erlernen. Sinnvolle Lernprogramme ermöglichen individuelle Übungsmöglichkeiten. Grundkenntnisse in der Computerbedienung werden heutzutage von allen Schulabgängern benötigt.
Datenschutz: Persönliche Daten und Angaben von unseren Schülerinnen und Schülern werden vertraulich behandelt. Die Lehrpersonen und die Behördenmitglieder unterstehen der Schweigepflicht.
Dienstweg: Gesuche können direkt an die Klassenlehrkraft gerichtet werden, diese leitet sie an die Schulleitung weiter.
Disziplin: Disziplin ist eine wichtige Voraussetzung für unser Zusammenleben und ‑arbeiten und wird von allen erwartet. Bei Schwierigkeiten werden die Eltern informiert. Das Vorgehen richtet sich nach unserem „Massnahmenplan bei disziplinarischen Schwierigkeiten“.
Eltern: Die Eltern tragen die Verantwortung für die Erziehung ihrer Kinder. Die Schule unterstützt sie dabei.
Elternabend: Elternabende dienen zum gegenseitigen Kennenlernen, zum Gedankenaustausch, für Mitteilungen usw. Mit der Teilnahme am Elternabend zeigen die Eltern ihr aktives Interesse am Schulgeschehen.
Elterngespräch: Auf der Primarstufe (1. bis 6. Klasse) erfolgt die Rückmeldung und Beurteilung für das erste Semester mit einem Elterngespräch. Auf der Realstufe (7. bis 9. Klasse) sind jährliche Elterngespräche nicht mehr obligatorisch. Auf Wunsch der Eltern oder der Lehrkräfte können Elterngespräche jederzeit durchgeführt werden.
Erziehungsberatung (EB): Die EB kann zu sämtlichen Fragen bezüglich Erziehung und Schule kontaktiert werden.
Kantonale Erziehungsberatung Interlaken – Oberland/Ost,
Höheweg 27, 3800 Interlaken
Tel: 033 822 94 54
Erziehungsdirektion (ED): Dieser Direktion sind Lehrkräfte unterstellt. Politische Entscheide werden von der ED in Form von Verordnungen an die Schulinspektorate und Schulen weitergegeben.
Ferien: Die Ferienzeiten sind einzuhalten. Siehe auch Ferienplan
Fächer: Die Bezeichnung der verschiedenen Unterrichtsgebiete. In der Primarschule sind dies: NMM, Deutsch, Math, Musik, Sport, Gestalten, Französisch, in der Realsschule zusätzlich ILF und Wahlfach (siehe auch unter dem entsprechenden Stichwort).
Freie Halbtage: An fünf einzelnen, frei wählbaren Schulhalbtagen pro Schuljahr können die Eltern private Interessen über die
Schulpflicht setzen und mit vorgängiger Absprache mit der Klassenlehrkraft, für ihr Kind einen Halbtag beziehen. Bedingungen:
Der Bezug eines Halbtages muss spätestens bis am Mittag des Vortages der Schule gemeldet werden (telefonisch oder schriftlich durch Eltern).
Versäumtes (Hefteinträge, neue Lernschritte) muss der Schüler / die Schülerin in Eigenkompetenz vor- oder nachholen.
Der Bezug von mehreren aufeinanderfolgenden Halbtagen (mehr als zwei) kann nur auf ein schriftliches Gesuch hin und nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Gesuche müssen bis zu einem Monat
vorher an die Klassenlehrkraft oder die Schulleitung gerichtet werden.
>>Siehe vorbereitete Gesuchs-Formulare<<
Geometrisch – technisches Zeichnen (GTZ): GTZ ist heute ein Bestandteil der Fächer Math und Gestalten.
Gestalten: Das Fach wird aufgeteilt in bildnerisches Gestalten (Zeichnen), textiles Gestalten (Handarbeiten) und technisches Gestalten (Werken). Gemäss Lehrplan werden Knaben und Mädchen auch im Fach Gestalten gleich behandelt, d.h. in der 1. bis 6. Klasse wird Gestalten in gemischten Klassen (Mädchen und Knaben) unterrichtet. Anfang des 7. Schuljahres wählen die Schüler und Schülerinnen für die nächsten drei Jahre - nebst dem bildnerischen Gestalten - ihren gewünschten Schwerpunkt im Fach, nämlich textiles Gestalten oder technisches Gestalten.
Gewalt: Ein Thema, das überall auftaucht wo Menschen miteinander zu tun haben, auch in der Schule. Grundsätzlich ist die beste Gewaltprävention: Frühzeitig hinschauen, kleine oder versteckte Gewaltszenen ansprechen, gemeinsam Lösungen suchen. Elternhaus und Schule arbeiten zusammen und zeigen den Kindern mögliche Verhaltensweisen in Konflikten.
Handarbeiten: (siehe Gestalten)
Hauswart: Er pflegt unsere Schulanlage und ist dem Gemeinderat unterstellt.
Hospitieren: Hospitieren nennen die Lehrkräfte gegenseitige Unterrichtsbesuche bei Lehrerkollegen und -kolleginnen. Es dient in erster Linie der Qualitätsentwicklung ihres Unterrichts.
Individuelle Lernförderung (ILF): Ein Angebot der Schule. Während diesem Unterricht werden die Schüler und Schülerinnen individuell gefördert, allenfalls auf weiterführende Schulen vorbereitet.
Integration: Das Eingliedern von Kindern mit besonderen Schullaufbahnen in eine Regelklasse.
Internet: Mit der Nutzung des Internet im alltäglichen Schulunterricht werden die Schulkinder auf ein Berufsleben im Informationszeitalter vorbereitet. Die Vermittlung von Kompetenzen im Umgang mit den neuen Medien, nicht nur in technischer Hinsicht, sondern auch in Bezug auf Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung, ist ein Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Klassenlager, Landschulwochen: Über die Durchführung eines Klassenlagers oder einer Landschulwoche entscheidet die Schulkommission auf Antrag der Lehrerkonferenz. Ein Unkostenbeitrag für Übernachtungen und Mahlzeiten geht zu Lasten der Eltern.
Kopfläuse: Alles rund ums Thema Kopfläuse unter www.kopflaus.ch
Legasthenie: Lese- und Schreibschwäche bei Kindern mit Normalbegabung.
Lehrmittel: Lehrmittel sind Schulbücher, mit denen die Kinder arbeiten. Viele Lehrmittel sind vom Kanton vorgeschrieben und müssen im Unterricht verwendet werden.
Lektionen: Bezeichnung für die Schulstunden. Dauer einer Lektion = 45 Minuten.
Logopädie: Sprachheilunterricht / Sprachheiltherapie. Wenn Kinder sprachliche Auffälligkeiten zeigen, können sie durch die Eltern, oder mit deren Einverständnis, durch die Klassenlehrkraft zur Abklärung direkt bei der Logopädielehrkraft angemeldet werden. Nach der Abklärung wird entschieden ob die Therapie notwendig ist.
Mathematik (Math): Unterrichtsfach, Rechnen.
NMM – Natur, Mensch, Mitwelt: Unterrichtsfach. Fasst die Fächer Heimatunterricht, Geschichte, Geografie, Religion, Biologie, Physik, Chemie und Hauswirtschaft zusammen.
Pädagogik: Erziehungslehre (griech.)
Pausen: Die Pausen gehören zum Schulalltag und haben im gesamten Tagesablauf einen wichtigen Stellenwert.
Primarstufe: Schulstufenbezeichnung für die 1. bis 6. Klasse.
Projektwochen: Sind Schulwochen, in denen nicht nach dem üblichen Stundenplan unterrichtet wird. Im Zentrum der Projektwoche steht ein Thema, zu dem aus den verschiedenen Fächern Beiträge angeboten werden.
Psychomotorik: Psychomotorische Störungen sind Störungen im Bereich der wechselseitigen Beziehung von Körper und Seele. Hauptmerkmale sind mangelhafte Bewegungsharmonie in grossräumigen bis feinsten Bewegungsabläufen. Die Schwierigkeiten des Kindes werden gezielt in spielerischer Form behandelt.
Pünktlichkeit: Wird von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern gleichermassen vorausgesetzt. Die Zeitangaben auf dem Stundenplan bezeichnen den Unterrichtsbeginn.
Quartal: (griech. „der vierte Teil“), ist die Bezeichnung
Realschule: Schulstufenbezeichnung für die 7. bis 9. Klasse.
Regeln: Für eine Gemeinschaft sind Regeln und Abmachungen lebenswichtig. Wir stellen nicht nur Regeln auf, die von den Kindern eingehalten werden müssen, sondern erarbeiten gemeinsam mit den Kindern Regeln und üben auch das Einhalten und Akzeptieren von Regeln.
RIO: Regionales Inspektorat Oberland.
Schulinspektor: Zuständig für die fachliche und pädagogische Aufsicht über die Schule. Zuständig für uns: Schulinspektor Bernhard Häsler.
Schulkommission (SK): Die Schulkommission unserer Schule setzt sich aus 6 Mitgliedern zusammen (je Gemeinde 2). Aufgaben
Schullaufbahn: Bezeichnung der Ausbildung, die ein Kind während der Schulzeit durchläuft. Die Norm für die Volksschule: Kindergarten, 1. bis 6. Klasse Primarschule, 7. bis 9. Klasse Real- oder Sekundarschule. Von dieser Norm gibt es verschiedene Abweichungen, die Absprachen zwischen Eltern, Lehr- und Fachpersonen bedingen und genehmigt werden müssen.
Schullaufbahnentscheide: Der Entscheid, in welcher Klasse die Schulung weitergeht (z.B. 6. Klasse: Entscheid über Schulbesuch der Sekundar- oder Realschule).
Schulleitung: Schulen werden durch Schulleitungen geführt. Die Aufgaben der Schulleitungen sind in einem Pflichtenheft festgehalten. Die Schulleitung ist für Eltern, Lehrkräfte und Behörden Ansprechpartner.
Schulweg: Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich.
Sekundarschule (Sek): 7. bis 9. Klasse (Sekniveau). Unsere Sekschüler besuchen die Sekundarschule in Brienz.
Sekundarstufe: Die Sekundarstufe I gliedert sich in die Real- und die Sekundarschule. Die Sekundarstufe II meint in erster Linie die Berufslehre.
Semester: Das Schuljahr wird aufgeteilt in:1. Semester: 01.08. - 31.01. und 2. Semester: 01.02. - 31.07.
Stundenplan: Der Stundenplan enthält Angaben über Anfangs- und Schlusszeiten des Unterrichts und die Verteilung der verschiedenen Fächer auf die fünf Schultage. Für die Zusammenstellung werden nebst den Vorgaben aus dem Lehrplan, verschiedene weitere Aspekte berücksichtigt. Unseren Stundenplan passen wir für den Kindergarten bis und mit der 6. Klasse nach Möglichkeiten dem öffentlichen Verkehr an.
Unterricht: Bezeichnung für die Dauer und den Inhalt von „Schule”.
Versicherungen: Die Kinder sind durch die obligatorische Kranken- und Unfallversicherung privat versichert.
Volksschule: Umfasst die obligatorische Schulzeit von neun Jahren.
Volksschulgesetz (VSG): Ist das aktuelle Bildungsrecht und die gesetzliche Grundlage für unsere Schule.
Wahlfächer: (siehe AdS)
Zahnärztliche Untersuchung: Einmal pro Schuljahr wird durch den Zahnarzt eine zahnärztliche Untersuchung durchgeführt.