Berufswahl


Schnupperlehren sind frühzeitig zu planen und in die Ferien zu legen.

 

Schnupperlehren während der Schulzeit werden wie folgt bewilligt:

  • 7. Klasse: Es werden grundsätzlich keine Schnupperlehren während der Schulzeit bewilligt.
  • 8./9. Klasse: Schnupperlehren sind während den Schulferien zu tätigen. Nur mit begründetem Gesuch werden Schnupperlehren während der Schulzeit bewilligt.

 

Gesuche sind der Klassenlehrperson möglichst frühzeitig einzureichen.

 

Eignungsabklärungstage (z.B. Multicheck) oder Vorstellungsgespräche während der Schulzeit werden bewilligt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.

 

Schnupperlehren und andere berufsspezifische Unterrichtsversäumnisse werden im Zeugnis nicht als Absenz vermerkt.

 

Die Lernenden holen den versäumten Unterrichtsstoff gemäss den Weisungen der Lehrpersonen nach. Auch die Prüfungen müssen in der Regel nachgeholt werden.

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20100101 Berufswahlkonzept Zyklus 3.doc
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Schnupperlehren