Die angegebenen Ferienzeiten sind unbedingt einzuhalten.
Ein Gesuch um Freistellung vom Kindergarten oder der Schule muss mindestens 6 Wochen im Voraus schriftlich mit Begründung bei der Schulleitung abgegeben werden.
Es gilt das Volksschulgesetz (VSG, Art. 27) und die Direktionsverordnung zu Absenzen und Dispensationen (DVAD, Art. 1 - 11).