An fünf einzelnen Schulhalbtagen pro Schuljahr können die Eltern private Interessen über die Schulpflicht setzen und nach vorgängiger Absprache mit der Klassenlehrkraft für ihr Kind Halbtage beziehen.
Bedingungen:
· Eltern / Erziehungsberechtigte müssen den Bezug von Halbtagen spätestens bis am Mittag des Vortages telefonisch oder schriftlich melden (bis zwei Halbtage).
· Versäumtes (Hefteinträge, neue Lernschritte) muss die Schülerin der Schüler in Eigenkompetenz vor- oder nachholen.
· Der Bezug von mehreren aufeinanderfolgenden Halbtagen (mehr als zwei) kann nur auf ein schriftliches Gesuch hin und nur in Ausnahmefällen bewilligt werden. Gesuche müssen bis zu einem Monat vorher an die Klassenlehrkraft zuhanden der Schulleitung gerichtet werden.
· Die Lehrpersonen können Anlässe oder bestimmte Wochen für den Bezug von Halbtagen sperren.