Schulkommission


Gesetzliche Grundlage:

Die Schulkommission stellt als strategisch-politisch zuständiges Gemeindeorgan die gute Führung der Schule sicher (Art. 35 VSG).


Schulkommissions Mitglieder

PRÄSIDENTIN
Ursi Willi (Gemeinderätin Hofstetten)

Tel P: 079 546 08 47

ursi.willi(at)gemeinde-hofstetten.ch

 

MITGLIEDER

Janine Flühmann (Vertretung Bevölkerung, Hofstetten)

Tel P: 076 521 63 48

janine.fluehmann(at)schule-bhs.ch

 

Esther Scheinig (Gemeinderätin Schwanden)

Tel P: 033 951 00 23

esther.scheinig(at)schwandenbrienz.ch

 

Franziska Fischer (Vertretung Bevölkerung, Schwanden)

Tel: 033 951 10 07

fraenzi.fischer(at)schule-bhs.ch

 

Natascha Scheiwiller (Vertretung Bevölkerung, Brienzwiler)
Brünigstrasse 9, 3856 Brienzwiler

Tel P: 079 962 35 74

natascha.schweiwiller(at)schule-bhs.ch

 

Andreas Schild (Gemeinderat Brienzwiler)

Tel P: 079 429 83 83

andreas.schild(at)brienzwiler.ch                  


Organisation und Aufgaben der Schulkommission

Die Schulkommission ist das strategisch politische Organ der Schule bhs. Sie ist verantwortlich für:

  • für die Verankerung der Schule in der Gemeinde
  • für die Führung der Schulleitung
  • für die Sicherstellung der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung durch die Schule. 

(Auszug aus Zusammenarbeitsvertrag der Schule bhs)

 

Schulkommission:

  • Die Schulkommission umfasst 6 Mitglieder. Sie setzt sich zusammen aus je 2 Mitgliedern pro Gemeinde. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Präsidentin doppelt.
  • Die Schulkommission konstituiert sich selbst.
  • Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch das zuständige Organ der Gemeinden.
  • Die Schulkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, davon mindestens ein Mitglied pro Vertragsgemeinde, anwesend sind.
  • Über Verhandlungen der Schulkommission ist ein Protokoll zu führen.

Amtsdauer und Amtszeitbeschränkung:

  • Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.
  • Die Amtszeit ist auf 3 Amtsdauern beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach 4 Jahren möglich.
  • Angebrochene Amtsdauern fallen ausser Betracht.

Aufgaben der Schulkommission sind:

  • Aufsicht und Verfügungskompetenz über den Kindergarten, die Primar- und Realschule gemäss den Bestimmungen der kantonalen Kindergarten - und Volksschulgesetzgebung.
  • Anstellung der KindergärtnerInnen und der Lehrkräfte.
  • Erstellen des Voranschlags.
  • Führen der Administration.

Untergeordnete Stellen:

  • Schulleitung
  • Lehrkräfte
  • KindergärtnerIn