Schulleitung


Gesetzliche Grundlage:

Den Schulleitungen obliegt die pädagogische und die betriebliche Führung der Volksschulen (Art. 36 VSG). Sie werden von den Lehrerkonferenzen beraten und unterstützt (Art. 44 VSG).


Die Schulleitung führt die Schule. In den Gemeinden gehört sie somit zum Kader der Angestellten. Die Aufgaben der Schulleitung sind in der Lehreranstellungsgesetzgebung geregelt.

Die Schulleitung ist verantwortlich für die Leitung der Schule und des Kindergartens. Diese umfasst insbesondere:

  • die Personalführung
  • die pädagogische Leitung
  • die Qualitätsentwicklung- und Evaluation
  • die Organisation und Administration
  • die Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

 

Die Schulleitung ist zusätzlich zuständig für

  • Laufbahnentscheide
  • die Behandlung von Dispensationsgesuchen. 

Postadresse:

Schule bhs

Schulhaus Alpgasse 20

3858 Hofstetten

 

Schulleitung:

Heinz Stadler

079 426 27 00

schulleitung(at)schule-bhs.ch