Organisation und Aufgaben der Schulkommission
(Auszug aus Zusammenarbeitsvertrag)
Schulkommission:
- Die Schulkommission umfasst 6 Mitglieder. Sie setzt sich zusammen aus je 2 Mitgliedern pro Gemeinde. Bei Stimmengleichheit zählt die Stimme der Präsidentin doppelt.
- Die Schulkommission konstituiert sich selbst.
- Die Wahl der Mitglieder erfolgt durch das zuständige Organ der Gemeinden.
- Die Schulkommission ist beschlussfähig, wenn mindestens vier Mitglieder, davon mindestens ein Mitglied pro Vertragsgemeinde, anwesend sind.
- Über Verhandlungen der Schulkommission ist ein Protokoll zu führen.
Amtsdauer und Amtszeitbeschränkung:
- Die Amtsdauer beträgt 4 Jahre.
- Die Amtszeit ist auf 3 Amtsdauern beschränkt. Eine erneute Wahl ist frühestens nach 4 Jahren möglich.
- Angebrochene Amtsdauern fallen ausser Betracht.
Aufgaben der Schulkommission sind:
- Aufsicht und Verfügungskompetenz über den Kindergarten, die Primar- und Realschule gemäss den Bestimmungen der kantonalen Kindergarten - und Volksschulgesetzgebung.
- Anstellung der KindergärtnerInnen und der Lehrkräfte.
- Erstellen des Voranschlags.
- Führen der Administration.
Untergeordnete Stellen:
- Schulleitung
- Lehrkräfte
- KindergärtnerIn